Eingereicht im Oktober 1913.
Gedruckt mit Genehmigung der Hohen Medizinischen Fakultät der Universität Greifswald.
Dekan: Prof. Dr. Steyrer.
Referent: Geh. Med.-Rat Prof. Dr. Loeffler.
Meiner lieben Mutter.
Mit der fortschreitenden Vervollkommnung der bakteriologischen Untersuchungsmethoden war bald der Nachweis erbracht, daß manche pathogene Mikroorganismen nahezu ubiquitär sind, daß sie auch den ungünstigsten Lebensbedingungen sich anzupassen vermögen und lange Zeit an ihrer Virulenz nichts einzubüßen brauchen. Man konnte viele von ihnen an allen möglichen Gebrauchsgegenständen, auch an solchen, die mit Kranken nicht in direkte Berührung gekommen waren, nachweisen und mußte für die Ansteckungsmöglichkeit nicht nur den direkten Weg von Mensch zu Mensch, sondern weit häufiger den der indirekten Übertragung über die verschiedensten Gebrauchsgegenstände des Kranken selbst oder seiner nächsten Umgebung in Betracht ziehen. Diese Vorstellungen haben bald in weiteren Bevölkerungsschichten Verbreitung gefunden und zu der für unsere Zeit so charakteristischen Erscheinung der Bazillenfurcht geführt. Wenn Dinge, die von Hand zu Hand gehen oder von mehreren Personen benutzt werden, wie z. B. Papiergeld, Bücher aus den Bibliotheken, Utensilien der Barbierstuben, Trinkgefäße, Zahnstocherbehälter u. a. auf das Vorkommen pathogener Keime mikroskopisch und bakteriologisch eingehend untersucht worden sind, so geschah es doch wohl vornehmlich aus dem Grunde, weil man diesen Dingen eine nicht zu unterschätzende Rolle als Krankheitsvermittler ansprechen zu müssen glaubte.
Es ist nicht überraschend, daß bald nach allgemeiner Einführung der Telephone, die ja heute wie kein anderes Verständigungsmittel ein Allgemeingut der gesamten Bevölkerung geworden sind, sich auch gegen diese der Verdacht regte, ihre weitgehende Inanspruchnahme disponiere sie geradezu zu Überträgern ansteckender Krankheiten. Es mag zugegeben werden, daß vom rein theoretischen Standpunkte aus die Möglichkeit einer Infektion durch Benutzung des Fernsprechers nicht abgeleugnet werden kann. Man ist weiter gegangen und hat auf Grund dieser theoretischen Erwägungen auf die tatsächlich gegebenen Verhältnisse geschlossen und von einer großen Gefahr der Ansteckungsmöglichkeit gesprochen. Wenn Laien diese Ansicht äußern, so mag das ihren irrtümlichen Anschauungen von dem Zustandekommen und dem Wesen einer Infektion zu Gute gerechnet werden; wenn jedoch bakteriologisch geschulte Männer dieser häufig zu begegnenden Ansicht der Laien beipflichten, das Telephon stelle in hygienischer Beziehung eine Gefahr dar, so ist es berechtigt, dieser Frage näher zu treten, zumal in besonders interessierten Kreisen der Verdacht gegen das Telephon durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften wachgehalten und bestärkt wird. So ist in der »Deutschen Postzeitung« Nr. 31 vom 4. 8. 1912 von einer »häufig unterschätzten, in Wahrheit aber sehr bedeutenden Gefahr der Ansteckung am Fernsprecher« die Rede, einer Gefahr, »die durch systematische Versuche bedeutender Bakteriologen in England und Deutschland in ein helles Licht gerückt worden ist. Der englische Bakteriologe _Francis J. Allan_«, so heißt es in der Notiz »Wissenschaftliche Ergebnisse über die Ansteckungsgefahr am Telephon« weiter, »benutzte zu seinem Versuche ein öffentliches Telephon in der Londoner Zentralbörse. Die Mundöffnung des Apparates wurde mit einem Tuch abgewischt, und der Inhalt des Tuches wurde dann zu Versuchen an zwei Meerschweinchen benutzt. Das erste Meerschweinchen starb 23 Tage später, nachdem ihm von dem Inhalte des Wischtuches etwas eingeimpft worden war, und die Sezierung ließ die ausgesprochenen Kennzeichen der Tuberkulose erkennen. Das zweite Meerschweinchen starb 27 Tage nach der Infektion und zeigte ähnliche Zeichen der Ansteckung. Diese Experimente beweisen, daß tödliche Tuberkulosebazillen von öffentlichen Telephonapparaten auch auf den Menschen leicht übertragen werden können.«
Kritiklos, wie derartige tendenziös gehaltene Mitteilungen zumeist hingenommen zu werden pflegen, wird diese Mitteilung das ihrige dazu beigetragen haben, die Furcht vor der Ansteckungsgefahr am Telephon noch zu erhöhen.
Es ist lohnend, näher auf die Originalveröffentlichung _Allan_s im »Lancet« 1908 Nr. 4426 einzugehen: Es sind im ganzen sechs Versuche angestellt worden, von denen fünf negativ ausfielen. Bei dem 6. Versuch gelang die Infizierung der oben erwähnten 2 Meerschweinchen mit Tuberkelbazillen. Dieser sechste Versuch wird wie folgt näher beschrieben:
»Tel. Nr. -- P. O. Zentral. Dieser Wischer hatte eine Masse von weißgrauer, klebriger Substanz an sich haften; im gefärbten Ausstrich untersucht, zeigte sie eine Anzahl säurefester Bazillen, die in Gestalt und Form Tuberkelbazillen glichen.«
Es ist offensichtlich, daß diese weißgraue, klebrige Substanz Sputum gewesen ist und zwar in so großer Menge mit dem Wischer entnommen wurde, daß man Ausstrichpräparate davon herstellen und mit dem Rest Tierversuche anstellen konnte.
Dieser Fall, daß Sputum in dem Sprechtrichter in so großen Massen angetroffen wird, ist wohl praktisch so selten, daß man für die Frage einer Ansteckungsgefahr am Fernsprecher unter gewöhnlichen Verhältnissen daraus Schlüsse zu ziehen nicht berechtigt ist. Die Veröffentlichungen Allan's im »Lancet« sind geeignet, ein gänzlich falsches Bild von der Möglichkeit einer Ansteckung am Telephon zu entwerfen und können mithin als ein Versuch, diese Frage wissenschaftlich zu klären, nicht betrachtet werden.
Im Gegensatz zu den Ausführungen Allan's möchte ich Ergebnisse einiger anderer Bakteriologen anführen. Die Versuche, die diesen Ergebnissen zu Grunde liegen, sind m. E. weit umfassender und weit mehr den tatsächlichen Verhältnissen angepaßt als die Allan's und verdienen deshalb größere Beachtung.
Speziell bezüglich der Ansteckungsmöglichkeit mit Tuberkelbazillen hat der Londoner Bakteriologe Dr. Spitta eingehende Untersuchungen mit dem Fernsprecher angestellt. Es wurden Fernsprechapparate in Krankensälen angebracht, wo sie ausschließlich von Lungenkranken benutzt wurden. Während der Dauer eines ganzen Jahres hat man die Apparate weder gereinigt noch desinfiziert. Dann wurden die Mundstücke ausgewaschen und die Flüssigkeit Meerschweinchen injiziert. Der Versuch ergab selbst unter diesen für eine Übertragung der Krankheitsstoffe äußerst günstigen Bedingungen keine Ansteckung. Wenn man bedenkt, daß etwa 8 Tuberkelbazillen genügen, um ein Meerschweinchen tödlich zu infizieren, andrerseits in Betracht zieht, daß die Sekrete aus den tieferen Luftwegen Tuberkulöser u. U. massenhaft Tuberkelbazillen enthalten und falls sie in den Schallbecher gelangen sollten, über eine lange Zeit auch in eingetrocknetem Zustande lebensfähig bleiben, dann muß man nach den Versuchen _Spitta_s zu der Überzeugung kommen, daß selbst unter so günstigen Verhältnissen für das Zustandekommen einer tuberkulösen Infektion von einer Gefahr nicht die Rede sein kann.
Die Möglichkeit einer Übertragung von Infektionsstoffen ist abhängig zu machen von einer Summe von Faktoren, die durchaus nicht immer zusammentreffen werden. Diese Fragen behandelt Tomarkin in einer recht interessanten Arbeit in der »Münchener Medizinischen Wochenschrift«. Wie gelangen Infektionskeime überhaupt in den Schallbecher hinein?
Die Exspirationsluft gesunder und kranker Personen ist, wie festgestellt worden ist, vollkommen keimfrei; während des Sprechaktes werden jedoch, wie Flügge bewiesen hat, feinste Tröpfchen, die mit Bakterien beladen sein können, in die Umgebung geschleudert. Cornet hat bezüglich der Tuberkulose den Nachweis geführt, daß diese verstäubten Tröpfchen, weil sie lediglich aus Mundspeichel bestehen, nur äußerst selten Tuberkelbazillen enthalten, immerhin werden bei Hustenstößen und namentlich in der Nähe einer sprechenden Person auch Sekrete der Tiefe verschleudert, die wohl Tuberkelbazillen enthalten können.
Sind unter diesen Verhältnissen Keime in den Schalltrichter gelangt, so ist für eine nachträglich das Telephon benutzende Person eine Infektionsmöglichkeit gegeben in zweierlei Weise:
Erstlich könnte die Person infiziert werden durch feinste infizierte Teilchen, die von dem vorhergehenden Benutzer in den Schalltrichter und dessen Umgebung hineinverstäubt sich dort noch eine Zeit schwebend erhalten haben, und zweitens durch infizierte trockene Teilchen, die etwa in dem Trichter abgelagert durch die Exspirationsluft des Sprechenden wieder aufgewirbelt würden.
Von den Krankheitserregern, die beim Sprechakt in das Innere des Schallbechers gelangen und dort in irgend einer Form deponiert werden können, kommen nach Tomarkin in Frage die Erreger der Tuberkulose, der Diphtherie, des Scharlachs, der Masern, der Influenza, Pneumonie, Meningitis cerebrospinalis, verschiedener Anginen, Katarrhe usw.
Der Hörer könnte als Vermittler der verschiedensten Hautaffektionen in Betracht kommen, kommt er doch häufig genug in direkten Kontakt mit den Produkten der äußeren Haut kranker Personen, wodurch er gründlich und dauernd verunreinigt werden kann.
Mit demselben Recht könnte man den Griff als Krankheitsvermittler betrachten. Man braucht nur an die Bazillenträger zu denken. Ein Diphtheriebazillenträger z. B., der eben noch in seine Hand hineingehustet hat, kann Diphtheriebazillen auf den Griff übertragen, diese könnten übergehen auf die Hand der nachträglich den Fernsprecher benutzenden Person und dieser gefährlich werden. Der gleiche Fall läge vor bei Typhusbazillenträgern, bei denen die Erreger durch Unreinlichkeit bei der Defäkation auf die Handfläche gelangt sein könnten. Indessen wäre die daraus resultierende Gefahr nicht spezifisch für das Telephon, da ja bei vielen anderen Gegenständen z. B. Türklinken die gleichen Verhältnisse gegeben wären. Die Untersuchung des Griffes ist mithin als über den Rahmen der vorliegenden Arbeit hinausgehend unterlassen worden.
Wenn wir nun von der Voraussetzung ausgehen, der Sprechtrichter sei infiziert mit Erregern ansteckender Krankheiten, so ist weiterhin für die Frage einer Ansteckungsmöglichkeit von Bedeutung, wie die in den Trichter abgelagerten Keime in die Atmungswege der nachträglich das Telephon benutzenden Person gelangen.
Tomarkin vertritt die Anschauung, daß zur Fortbewegung der in den Sprechtrichter abgelagerten infizierten Teilchen ganz geringe Luftströme wie z. B. die Exspirationsluft der am Telephon sprechenden Person ausreichend seien. Dieser Meinung möchte ich mich nicht anschließen auf Grund von Untersuchungen, die Müller in der »Münchener Medizinischen Wochenschrift« veröffentlicht hat.
Eine Entscheidung darüber, ob die Luftströme, die durch Räuspern, Niesen, Husten, Sprechen entstehen, ausreichen, um in den Sprechtrichter gelangte Keime loszulösen, die in Tröpfchen von Speichel oder Schleim eingeschlossen auf demselben haften geblieben sind, gehört meines Erachtens zu dem springenden Punkte der Frage einer Ansteckungsmöglichkeit. Die nach dieser Richtung hin von Dr. Müller im Hygienischen Institut in München angestellten Versuche bieten für die aufgeworfene Frage großes Interesse. Es sei mir gestattet, sie wörtlich zu zitieren: